Als Spezialistin im Arzthaftungsrecht
kämpfe ich für Ihren Erfolg

Arzthaftungsrecht

Ablauf – wie gehe ich vor

100 % nur für Geschädigte

  • Kostenlose telefonische Ersteinschätzung und Besprechung Ihres persönlichen Arzthaftungsfalles
  • Beantwortung meines Fragebogen und Erstellung eines Gedächtnisprotokolls als Arbeitsgrundlage
  • Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens
  • Besprechung und Entscheidung der weiteren Vorgehensweise
  • Wir besprechen in jeder Phase, ob ein weiteres Vorgehen realistisch ist und welche Chancen es gibt. Gemeinsam wägen wir Ihre (insbesondere finanziellen) Risiken und den Nutzen ab.
  • Exakte Berechnung Ihrer sämtlichen Ansprüche
  • Anspruchsschreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherung
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Nur mit qualifizierter juristischer und fachmedizinischer Kompetenz begegnet man Ärzten, Kliniken und Haftpflichtversicherungen auf
Augenhöhe.

Arzthaftungsrecht

Ihre Ansprüche berechnen

Immaterielle Schäden – Schmerzensgeld
Materielle Schäden – Schadenersatz

Schmerzensgeld:

Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei immateriellen Schäden wie körperlichen Schmerzen, seelischem Leid, Unvermögen und Verlust der Lebensqualität in Alltag und Freizeit. Diese Schäden können durch die Zahlung von Schmerzensgeld als Ausgleich gemildert werden. Für Hinterbliebene besteht die Möglichkeit, die Schmerzensgeld– und Schadensersatzansprüche des Verstorbenen, aber auch seine eigenen Schmerzensgeldansprüche als Hinterbliebener geltend zu machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich u.a. nach den Auswirkungen des Unfalls für Sie.

Zwar kann auch ein noch so hohes Schmerzensgeld die Gesundheit nicht zurückbringen, doch verbessert es die wirtschaftliche Lage deutlich. Eine entspannte und gesicherte finanzielle Situation kann sehr viel zu Ihrer Genesung beitragen.

Doch welche Schmerzensgeldbeträge sind angemessen?
Hier kommt es entscheidend auf Ihre individuelle Situation an – die Art des Schadens, die Dauer der Behandlung, mögliche psychische und körperlichen Beeinträchtigungen und die Prognose für die Zukunft.
Pauschale Aussagen sind deshalb schwierig. Auch Schmerzensgeldtabellen sind nur sehr bedingt geeignet, individuelle Schmerzensgeldansprüche zu beziffern, jeder Schaden hat unterschiedliche Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten. Auch findet man dort meist nicht die höchsten Schmerzensgeldbeträge, denn diese werden außergerichtlich in sogenannten Vergleichen mit den Versicherungen ausgehandelt und selten veröffentlicht.

Schadensersatz:

Alle materiellen Schäden, die infolge eines Behandlungsfehlers entstanden sind, müssen berücksichtigt werden und durch die Haftpflichtversicherung als Schadensersatz umgerechnet werden.

Dies sind z. B. folgende Fälle, die aber nur eine Auswahl darstellen:

  • Verdienstausfallschaden
  • Ausfall im Haushalts- und Familienarbeit
  • Ausfall in der Pflege der Kinder oder eines Pflegebedürftigen
  • Eigener Pflegeschaden – die Hilfe die Sie erhalten haben
  • Behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnsituation, Umrüstung, Fahrtkosten
  • Begleitung zu Arztterminen
  • Unterhaltsschaden für Hinterbliebene
  • Entgangener Unterhalt bei Todesfolge
  • Rentenschäden

Eine optimale Vertretung im Arzthaftungsrecht ist nur möglich, wenn man zugleich Experte für Personenschäden ist. Denn die Berechnung und Durchsetzung der materiellen Schäden, wie z. B. Ihres Verdienstausfalls, des Haushaltsführungsschadens sowie des Unterhalts- und Pflegeschadens, also des gesamten Mehrbedarfs – oft auch als Rente – muss Ihr zukünftiges Leben bzw. das zukünftige Leben Ihrer Nachkommen oder Ihrer Familie nach einem behandlungsfehlerbedingten Schaden absichern.

Arzthaftungsrecht

Erfreulich hohe Zahlungen für meine Mandanten

Arzthaftungsverfahren können sehr langwierig sein und enden oft mit einem Vergleich.

Für einen Vergleich bedarf es nicht unbedingt eines Prozesses. Mein Ziel ist es, mit fundierten medizinischen und juristischen Begründungen die Haftpflichtversicherungen von dem Vorliegen eines Behandlungsfehlers und Ihren Schäden zu überzeugen und so in Vergleichsverhandlungen mit den Schädigern und deren Haftpflichtversicherungen zu treten. Ich verhandele Ihre korrekt errechneten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche und setze sie durch – oft mit erfreulich hohen Zahlungen.
Besteht von Seiten des Schädigers keine Vergleichsbereitschaft oder ist die Summe nicht akzeptabel, kämpfe ich mit meiner jahrelangen Prozesserfahrung und meinem Engagement für Ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht.

Erfreulich hohe Zahlungen für meine Mandanten
erzielen

Schadensersatzansprüche bestehen aus Schmerzensgeld für immaterielle Schäden (z.B. körperliche Schmerzen, seelisches Leid, Verlust der Lebensqualität) und den materiellen Schäden.
In Deutschland herrschen keine amerikanischen Verhältnisse bei der Höhe des Schmerzensgeldes. Oft ist das Schmerzensgeld der kleinere Teilbetrag, der im Falle des Obsiegens erlangt wird. Die materiellen Schäden (z.B. Verdienstausfall, Ausfall bei der Haushalts- und Familienarbeit, also die Nichtfähigkeit oder nur noch teilweise Fähigkeit den Alltag zu bewältigen, wie vor dem Schadensereignis, Unterhaltsschaden, Mehraufwand, behindertengerechter Hausumbau, Zuzahlungen), stellen bei der korrekten und umfassenden Berechnung Ihrer Ansprüche oft den viel höheren Anteil der Schadensersatzansprüche dar.
Wenn sie also von großen Zahlen lesen, handelt es sich dabei oft um den Gesamtbetrag und nicht nur um das Schmerzensgeld.
Die Schmerzensgeldtabellen beinhalten nur gerichtliche Entscheidungen. Sämtliche Streitbeilegungen, die durch einen Vergleich erreicht werden – und das sind bei mir ca. 3/4 aller Fälle – sind dort nicht enthalten.

Hier ein paar Beispiele:

Eine 86-jährige, fitte, selbständige Rentnerin:

Nervenschaden durch Infiltration,
verspätete Reaktion auf Ausfallerscheinungen
Folge: Rollstuhl, später Rollator, Inkontinenz, Umzug in betreutes Wohnen
Vergleich:
307.000 EUR Schmerzensgeld und materieller Schadensersatz

Eine 70-jährige Rentnerin:

Fehlerhafte Knieoperationen
Folge: insgesamt 11 Knieoperationen, Parese
Vergleich:
150.000 EUR Schmerzensgeld und materieller Schadensersatz