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Ihre Entscheidung zu handeln
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Kosten

Transparente Kosten

Kostenlose Ersteinschätzung

Bei einem ersten telefonischen Gespräch besprechen wir Ihr Anliegen und ich gebe Ihnen eine kostenlose Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

Meine Vergütung

Meine Vergütung als Ihre Rechtsanwältin richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung.
Das Thema Kosten und Gebühren sollten wir schon im ersten Gespräch offen ansprechen.

Gesetzliche Gebühren

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet sich die Höhe der außergerichtlichen und der gerichtlichen Gebühren nach dem für jeden Einzelfall zu ermittelnden Gegenstands- oder Streitwert.

Vergütungsvereinbarung

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, hole ich nach Mandatserteilung gerne eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Zu Ihrer Entlastung rechne ich direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Prozessfinanzierer

Je nach Einzelfall besteht die Möglichkeit, Rechtsanwalts- und Prozesskosten durch einen Prozessfinanzierer finanzieren zu lassen. Gerne können Sie mich diesbezüglich ansprechen.

Besonderheit im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht ist es gesetzlich geregelt, dass jeder seine Kosten für das außergerichtliche Verfahren, aber auch für die 1. Instanz selber trägt – oder Ihre Rechtsschutzversicherung.