Zielgerichtete und kompetente Lösung
Ihres arbeitsrechtlichen Problems
Zielgerichtete und kompetente Lösung
Ihres arbeitsrechtlichen Problems

Arbeitsrecht

Mein Mandant, der Arbeitnehmer

Mit meiner langjährigen Berufserfahrung im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer umfassend bei ihren arbeitsrechtlichen Problemen und entwickle für sie eine passende Strategie zur Lösung ihres Problems. Unterschiedliche Auffassungen und Konflikte über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer müssen nicht zwangsläufig in einem langen Rechtsstreit vor Gericht eskalieren.
Gütliche Einigung oder Klage – ich finde je nach Ihrer persönlichen Situation den richtigen Weg. Dafür empfehle ich eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt oder eine Anwältin für Arbeitsrecht – auch um keine arbeitsrechtlichen Fristen zu versäumen.

Rufen Sie mich zu einem Erstgespräch unverbindlich an unter 030 – 325 996 95

Kanzlei direkt am Arbeitsgericht: Kluckstrasse 36

Rechte bei Kündigung und Versetzung

Gerade bei Kündigungen und Versetzungen ist aufgrund kurzer Fristen eine schnelle Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt  für Arbeitsrecht erforderlich.

Vorsicht: Gegen Ihre Kündigung muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht werden.
Bei einer Versetzung muss eine Entscheidung oder Klage ebenfalls in diesem kurzen Zeitrahmen erfolgen.

Abfindung und Aufhebungsvertrag

Ich engagiere mich für den Vergleich, den Sie sich wünschen oder klage, wenn ein Kompromiss nicht akzeptabel ist. Ein Großteil der Kündigungsschutzprozesse endet mit einem Vergleich, meist mit einer Abfindung. Die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber führe ich für Sie.

Vorsicht: In der Regel sollte kein Aufhebungsvertrag ohne anwaltliche Beratung und Prüfung, insbesondere der sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen, z. B. einer Sperre beim Arbeitslosengeld, abgeschlossen werden.

Urlaubsansprüche und Befristung

Mindesturlaub, Übertragbarkeit auf das Folgejahr z. B. bei langer Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Urlaubsentgelt oder Urlaubsabgeltung.
Lassen Sie überprüfen, ob die Befristung Ihres Arbeitsvertrages wirksam vereinbart wurde.

Vorsicht: Eine Entfristungsklage kann nur innerhalb von drei Wochen nach dem Auslaufen der Befristung geltend gemacht werden.

Kosten im Arbeitsrecht

Meine Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren. Bei der unverbindlichen kostenlosen telefonischen Erstberatung besprechen wir die Kostenfrage. Erst bei Auftragserteilung fallen Gebühren an.
Denn im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: Die außergerichtlichen Kosten und die Kosten der 1. gerichtlichen Instanz zahlt der Arbeitnehmer selbst, auch wenn er den Prozess gewinnt. Aus diesem Grund sollten Sie sich gut beraten lassen.
Sollten Sie rechtschutzversichert sein, trägt Ihre Versicherung die Anwalts- und Gerichtskosten.