Ihre Spezialistin für Unfallgeschädigte,
engagiert, einfühlsam und kompetent
Personenschaden
Ablauf – wie gehe ich vor
100 % nur für Geschädigte
- Kostenlose telefonische Ersteinschätzung und Besprechung
Ihres persönlichen Falles - Beantwortung eines Fragebogens und
Erstellung eines Gedächtnisprotokolls
als Arbeitsgrundlage - Besprechung und Entscheidung der weiteren Vorgehensweise
- Wir besprechen in jeder Phase, ob ein weiteres Vorgehen realistisch ist und welche Chancen es gibt. Gemeinsam wägen wir Ihre (insbesondere finanziellen) Risiken und den Nutzen ab.
- Exakte Berechnung Ihrer sämtlichen Ansprüche
- Anspruchsschreiben an die gegnerische Haftpflichtversicherung
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Nur mit qualifizierter juristischer und fachmedizinischer Kompetenz begegnet man Ärzten, Kliniken und Haftpflichtversicherungen auf Augenhöhe.
Personenschaden
Schmerzensgeld und Schadensersatz
Schmerzensgeld
Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei immateriellen Schäden wie körperlichen Schmerzen, seelischem Leid, Unvermögen und Verlust der Lebensqualität in Alltag und Freizeit. Diese Schäden können durch die Zahlung von Schmerzensgeld als Ausgleich gemildert werden. Für Hinterbliebene besteht die Möglichkeit, die Schmerzensgeld– und Schadensersatzansprüche des Verstorbenen, aber auch seine eigenen Schmerzensgeldansprüche als Hinterbliebener geltend zu machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich u.a. nach den Auswirkungen des Unfalls für Sie.
Zwar kann auch ein noch so hohes Schmerzensgeld die Gesundheit nicht zurückbringen, doch verbessert es die wirtschaftliche Lage deutlich. Eine entspannte und gesicherte finanzielle Situation kann sehr viel zu Ihrer Genesung beitragen.
Doch welche Schmerzensgeldbeträge sind angemessen?
Hier kommt es entscheidend auf Ihre individuelle Situation an – die Art des Schadens, die Dauer der Behandlung, mögliche psychische und körperlichen Beeinträchtigungen und die Prognose für die Zukunft.
Pauschale Aussagen sind deshalb schwierig. Auch Schmerzensgeldtabellen sind nur sehr bedingt geeignet, individuelle Schmerzensgeldansprüche zu beziffern; jeder Schaden hat unterschiedliche Auswirkungen auf das Leben des Geschädigten. Auch findet man dort meist nicht die höchsten Schmerzensgeldbeträge, denn diese werden außergerichtlich in sogenannten Vergleichen mit den Versicherungen ausgehandelt und selten veröffentlicht.
Kommt es zu einer fehlerhaften Behandlung, so steht dem geschädigten Patienten nicht nur ein Schmerzensgeld für körperliches und seelisches Leid, sondern auch Schadensersatz für die entstandenen und zukünftigen materiellen Schäden zu. Insbesondere bei Dauerschäden, die oft zu einschneidenden Veränderungen im täglichen Leben führen, spielt die Berücksichtigung zukünftiger Beeinträchtigungen eine ganz besondere Rolle. In diesem Zusammenhang ist es von besonderer Wichtigkeit, diese Schadensersatzansprüche umfassend und korrekt zu berechnen.
Schadensersatz
Alle materiellen Schäden, die durch einen Personenschaden entstanden sind, müssen berücksichtigt werden und durch die Haftpflichtversicherung als Schadensersatz umgerechnet werden.
Dies sind z. B. folgende Fälle, die aber nur eine Auswahl darstellen:
- Verdienstausfallschaden,
- Ausfall bei der Haushalts- und Familienarbeit
- Ausfall in der Pflege der Kinder oder eines Pflegebedürftigen
- Eigener Pflegeschaden – die Hilfe, die Sie benötigen
- Behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnsituation
Umrüstung, Fahrtkosten - Begleitung zu Arztterminen
- Unterhaltsschaden für Hinterbliebene
- Entgangener Unterhalt bei Todesfolge
- Rentenschäden
Materielle Schadensersatzansprüche sind oft noch wesentlich höher als Schmerzensgeld.
Hier wird von mir jeder einzelne Schaden beziffert und Ihre nicht mehr möglichen Leistungen z.B. im Haushalt in Geldbeträge umgerechnet. Wenn z.B. Ihre Familie oder Freunde diese Tätigkeiten für Sie erledigen, Sie z.B. zur Physiotherapie fahren und dort auf Sie warten müssen, sind das Leistungen, die Geldbeträge darstellen. Gleiches gilt für Pflegeleistungen, mit denen Sie unterstützt werden oder die Sie jetzt nicht mehr bei Ihren Kindern oder anderen Angehörigen durchführen können. Die Berechnung dieser Schadensersatzansprüche ist mühsam, kann aber für Sie sehr lohnenswert sein.
Denn hier geht es – vor allem bei Dauerschäden – um die Berechnung Ihrer zukünftigen Lebensgrundlage. Diese wurde Ihnen durch den Unfall entzogen oder hat sich durch den Unfallschaden so sehr verändert, dass Pflege, Umbaumaßnahmen und der von Ihnen nicht mehr zu führende Haushalt, bis an Ihr Lebensende finanziert werden müssen. Bei Schadensersatzansprüchen geht es auch um den Ersatz des unfallbedingten Mehraufwandes bzw. den Ersatz von nicht geleisteten Zuzahlungen.
Die Versorgung Ihrer Kinder muss gesichert sein. Falls ein Kind geschädigt ist, muss auch dieses in der Zukunft gut versorgt sein, wenn Sie nicht mehr da sind.
Oft sind lebenslange Rentenzahlungen das zu erreichende Ziel, oder ein so großer Schadensersatzbetrag, dass Sie Ihre Zukunft selbst absichern können. Hierbei gilt es, die Kapitalisierung der Schadensersatzansprüche mit adäquaten Einmalzahlungen abzuwägen.
Personenschaden
Wenn die Versicherung nicht zahlt
Zögern Sie nicht, einen Spezialisten für Personenschaden zu kontaktieren
Oft bieten die Versicherungen den Unfallopfern ein lächerlich geringes Schmerzensgeld an, oder ganz im Gegenteil, einen als großzügig empfundenen, lockenden Betrag.
Akzeptieren Sie niemals einen Betrag, wenn Sie nicht alle Schadensersatzansprüche, die Ihnen zustehen, genau kennen!
Spätestens dann, wenn Ihnen ein Betrag angeboten wird, sollten Sie zu einem auf Personenschäden spezialisierten Anwalt oder einer Anwältin gehen, die genau überprüfen, ob diese Summe wirklich alles berücksichtigt, was Ihnen zusteht. Die Kosten hierfür tragen Ihre Rechtschutzversicherung oder Sie. Bei einer Einigung übernimmt der Schädiger, bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten, die sich aus dem Vergleichsbetrag errechnen.
Mein Rat: Verhandeln Sie nicht selbst mit einer Haftpflichtversicherung, wenn Sie nicht alle Ihre Schadensersatzansprüche und Rechte genau kennen.
Lassen Sie sich telefonisch kostenlos über Ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten 030-325 996 95.
Beachten Sie die Verjährungsfrist von meist nur 3 Jahren. Nach Ablauf derselben können Ihre Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden.
Anbei ein Beispiel für ein kürzlich erfolgreich beendetes Mandat:
Die Haftpflichtversicherung bot einer betagten Mandantin eine Abfindung von 300 EUR für einen Knieschaden an. Realistisch war ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR, denn der materielle Schaden war deutlich höher. Dank fundierter Darlegung ihrer Ansprüche und harter Verhandlungen erhielt die Mandantin diesen erfreulich hohen Betrag ausgezahlt.