Als Spezialistin im Arzthaftungsrecht
kämpfe ich für Ihren Erfolg
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Arzthaftungsrecht
Mein Mandant, der Patient
Als Patientenanwältin berate und vertrete ich aus Überzeugung nur die Patientenseite. Interessenkonflikte sind dadurch ausgeschlossen.
Sie wurden Opfer eines Behandlungsfehlers oder vermuten einen Kunstfehler bei sich selbst oder einem Angehörigen?
Ihr Kind hat einen Geburtsschaden?
Dann nutzen Sie meine Erfahrung als Fachanwältin für Medizinrecht. Seit über 15 Jahren bin ich auf Arzthaftungsrecht spezialisiert.
Arztfehler bei der Behandlung von Patienten in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten haben oft weitreichende gesundheitliche und finanzielle Folgen. Mein Ziel ist es, diese Schäden vorausschauend und
allumfassend zu berechnen und Ihre Ansprüche gegenüber den Haftpflichtversicherungen durchzusetzen.
Rufen Sie mich unverbindlich an unter