Als Spezialistin im Arzthaftungsrecht
kämpfe ich für Ihren Erfolg
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Arzthaftungsrecht

Mein Mandant, der Patient

Als Patientenanwältin berate und vertrete ich aus Überzeugung nur die Patientenseite. Interessenkonflikte sind dadurch ausgeschlossen.
Sie wurden Opfer eines Behandlungsfehlers oder vermuten einen Kunstfehler bei sich selbst oder einem Angehörigen?
Ihr Kind hat einen Geburtsschaden?
Dann nutzen Sie meine Erfahrung als Fachanwältin für Medizinrecht. Seit über 15 Jahren bin ich auf Arzthaftungsrecht spezialisiert.
Arztfehler bei der Behandlung von Patienten in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten haben oft weitreichende gesundheitliche und finanzielle Folgen. Mein Ziel ist es, diese Schäden vorausschauend und
allumfassend zu berechnen und Ihre Ansprüche gegenüber den Haftpflichtversicherungen durchzusetzen.

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Rufen Sie mich unverbindlich an, Sie schildern mir Ihren Fall und ich nenne Ihnen Ihre Chancen 030-325 996 95

Verhandeln Sie nicht mit einer Haftpflichtversicherung, wenn Sie nicht alle Ihre Schadensersatzansprüche und Rechte genau kennen.